Vorsitz: Angelika Knaak-Sareyko

 

Weiterbildung für Seelsorge in Justizvollzugsanstalten 2011/2012

I. Zur Notwendigkeit einer spezifischen Weiterbildung
Seelsorge, die eine spezielle Zielgruppe im Blick hat, und zudem in einem spezifischen Bezugsrahmen tätig ist, bedarf besonderer Kompetenz, die kaum allein auf dem Wege des „learning by doing“ zu erwerben ist. Dies gilt in besonderem Maß auch für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten.
- Gefängnisseelsorge muss ihren Dienst sowohl in Zuordnung zu als auch in Abgrenzung gegenüber dem Gesamtgeschehen des Vollzuges wahrnehmen und vollziehen sowie Gefangenen, Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und der Außenwelt transparent machen können.
- Gefängnisseelsorge hat es vorwiegend mit dissozialen Menschen und oft mit psychisch stark Gefährdeten oder Kranken zu tun, die besondere Anforderungen an die seelsorgliche Begleitung stellen.
- Gefängnisseelsorge geschieht in einer totalen Institution, die die Inhaftierten in all ihren Lebensbezügen bestimmt und deren Milieu eine aggressionssteigernde und desintegrierende Wirkung hat.
- Gefängnisseelsorge ist zur Zusammenarbeit mit den übrigen im Vollzug Tätigen verpflichtet, und dies in einem stark juristisch und verwaltungsmäßig bestimmten Gefüge.
Nachdem die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte gezeigt haben, dass regionale und auch überregionale fachspezifische Fortbildungsangebote allein kein ausreichend umfassendes Qualifizierungsangebot für Gefängnisseelsorge darstellen, wird nun bereits zum neunten Mal ein berufsbegleitender Weiterbildungskurs angeboten, der vom Arbeitskreis Fortbildung des
ehemaligen EKD-Beauftragten für JVA-Seelsorge konzipiert wurde und vom Vorstand der Bundeskonferenz begleitet wird.

JVAWeiterbildung2011-12.pdf

JVAWeiterbildung-Anmeldung.pdf

Innehalten-Weiterbildung2011.pdf

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Das Mitteilungsblatt mit der Nummer ist erschienen. Hier finden Sie es.

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