AG Maßregelvollzug
Im Maßregelvollzug (MRV) befinden sich Straftäter*innen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung (§ 63 StGB) oder aufgrund von Substanzmittelmissbrauchs (§64 StGB) vom Gericht als schuldunfähig oder vermindert schuldunfähig gesprochen wurden.
Aus diesem Grund ist der MRV in der Regel an Psychiatrische Kliniken angegliedert, die in besonders gesicherten Bereichen ihrer Doppelaufgabe nachkommen, die Patient*innen therapeutisch zu unterstützen und gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.
Wer im Maßregelvollzug unterkommt, ist doppelt gezeichnet: Straffällig und psychisch erkrankt. Daraus ergibt sich auch der Unterschied zum Gefängnisaufenthalt: das Entlassdatum steht nicht fest, sondern ist vom therapeutischen Erfolg abhängig. Regelmäßig wird die Zwangsunterbringung im MRV vom Gericht aufgrund von psychiatrischen Gutachten überprüft und neu bewertet.
Die Seelsorge im MRV begleitet die Menschen nach dem richterlichen Beschluss der Einweisung auf dem jahrelangen Weg von der Akutstation bis zur angestrebten Resozialisierung in ein straffreies Leben, in dem auch die psychische Erkrankung gut behandelt wird.
Die Seelsorgerinnen und Seelsorger im MRV arbeiten auf der Grenze zwischen Gefängnis- und Krankenhausstrukturen. Sie haben sich auf die besondere Spezialisierung dieses Einsatzbereiches MRV eingestellt. In vielen Bundesländern ist der MRV dem Gesundheitsministerium zugeordnet.
Die Regionalgruppen der MRV-Seelsorgenden treffen sich regelmäßig und tauschen sich untereinander aus. Es hat sich bewährt, dass sich die Seelsorge im MRV ökumenisch aufstellt.
Seit 20 Jahren gibt es selbstorganisierte bundesweite ökumenische Tagungen der Seelsorge im Maßregelvollzug. Hier findet der bundeslandübergreifende und kirchenübergreifende Austausch statt. Dazu kommen Arbeitsthemen, die sich speziell auf die Situation des MRV beziehen.
Beauftragter für den Maßregelvollzug: Volkher Preis
Sprecher
Volkher Preis – Kontakt